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FAQ

Wie viele Tage vorher werden die Schilder aufgebaut?

Die Schilder für das Halteverbot müssen spätestens 4 Tage vorher Aufgebaut werden. Wenn Ihr Halteverbot z.B. am Freitag gilt, muss es von uns spätestens am Montag aufgebaut werden. 

Was tue ich, wenn Fahrzeuge in meiner Halteverbotszone parken?

Wenn Fahrzeuge Ihre Halteverbotszone am Geltungstag blockieren, sind Sie berechtigt, diese Abschleppen zu lassen. Dazu wählen Sie die Nummer auf der Polizeilichen Genehmigung auf der ersten Seite unten (Beginnt in Hamburg mit 040 4286-XXX). Dann kommt ein Streifenwagen zu Ihnen und ruft nach Kontrolle der AUSGEDRUCKTEN Dokumente (Aufstellprotokoll und Genehmigung) einen Abschleppdienst. 

 

Was passiert, wenn die Schilder nicht rechtzeitig aufgebaut werden?

Werden die Schilder nicht rechtzeitig aufgebaut, ist das Halteverbot nur noch eingeschränkt wirksam.

Das bedeutet, dass alle Autos, die bei Aufstellung der Schilder im abgesperrten Bereich geparkt haben, am Geltungstag nicht abgeschleppt werden dürfen. Die Autos/Kennzeichen sind im Aufstellprotokoll vermerkt. Dieses bekommen Sie von uns per Mail.

Wann erhält man die Dokumente?

Für gewöhnlich erhalten Sie die Dokumente für das Halteverbot, die Genehmigung der Polizei oder Behörde und das Aufstellprotokoll, drei Tage vor dem Geltungstag.

ACHTUNG! Denken Sie daran, diese unbedingt auszudrucken und immer griffbereit zu haben.

Wie bezahle ich?

Bei uns bezahlen Sie ganz bequem per Überweisung. Die Rechnung erhalten Sie erst nach Aufstellung der Schilder per Mail. Auf Wunsch lassen wir Ihnen die Rechnung auch per Post zukommen. Hier entsteht eine Gebühr von 1,50 EUR.


 

Muss ich da sein, wenn die Schilder aufgebaut werden?

Nein, Sie müssen nicht vor Ort sein, wenn unsere Fahrer die Schilder aufstellen.

Falls Sie einen bestimmten Aufstellort wünschen, empfehlen wir immer eine Skizze bei der Bestellung mitzusenden.


 

Darf ich einfach so eine Halteverbotszone aufstellen?

Tendenziell darf jede/r Bürger/in ein Halteverbot einrichten. Dazu benötigen Sie aber zwingend die Genehmigung der Behörde. Ist diese nicht vorhanden, kann das nicht angeordnete Aufstellen von Verkehrsschildern als Straftat gewertet werden.

 

Welche Meterlänge sollte ich für meinen Umzug nehmen?

Die Länge variiert natürlich immer mit dem Fahrzeug, das für den Umzug benutzt wird. Generell ist eine Länge von mindestens 10 Metern empfehlenswert. 

Bei einem 7,5t empfehlen wir mit Rangierabstand 15 Meter.

Kommen Sie mit noch einem größeren Fahrzeug oder haben z.B. zwei Sprinter sind 15-20 Meter angemessen.

ACHTUNG! Beachten Sie dass in Hamburger Stadtteilen wie Eppendorf, Eimsbüttel, Innenstadt, Sternschanze aufgrund des hohen Parkplatzdrucks Halteverbote nur bis 15 Meter genehmigt werden.


 

Wie lange darf mein Halteverbot gelten?

Die Dauer (in Tagen) einer Halteverbotszone hängt natürlich stark vom Grund für diese ab. 

Für einen Umzug empfehlen sich meist 1-2 Tage. Diese werden von der Behörde auch problemlos genehmigt. Bei längerer Dauer wollen die Behörden oft einen guten Grund dafür hören.

Bei Arbeitsstellen und Baustellen können die Zeiten natürlich länger ausfallen und werden in den meisten Fällen auch von der Behörde akzeptiert.


 

Wann brauche ich ein doppelseitiges Halteverbot

Wenn Sie das Halteverbot in einer schmalen Straße benötigen, in der die Autos nur auf einer Straßenseite gleichzeitig parken können, empfiehlt sich ein doppelseitiges Halteverbot. 

 

Beispielfall:

Sie sperren in einer engen Straße nur eine Straßenseite mit einem Halteverbot ab. Da die PKW nun nicht mehr auf dieser Straßenseite parken dürfen, stellen sie sich auf die gegenüberliegende Straßenseite. Wenn Sie Ihr Halteverbot jetzt nutzen, blockieren Sie dadurch die Straße.

Da das gegen die StVO ist, können Sie Ihr Halteverbot nicht nutzen. Hätten Sie beide Straßenseiten mit einem Halteverbot gesperrt, wäre Ihnen das nicht passiert.

Konnten wir Ihre Frage nicht klären?

Dann schreiben Sie uns gerne eine Nachricht oder rufen uns an:

Kontakt

Telefon: 040 / 607 736 970

E-Mail-Adresse: info@signcity-hv.de

Adresse: Efeuweg 26, 22299 Hamburg

Danke für Ihre Nachricht

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