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Unsere Schilder für Ihre Halteverbotszone zu kleinem Preis

Volle Parkplätze und dicht beparkte Straßen, kein seltenes Bild in Hamburg.
Oft ist es in Hamburg schwierig, einen Parkplatz genau vor der Haustür oder eben dort wo er gebraucht wird, zu finden.
Wir schaffen Abhilfe und machen Platz da! Zuverlässig organisieren wir Ihr Halteverbot für jeden Anlass. Ob für einen Tag, einen Monat oder länger, wir übernehmen das für Sie. So können Sie in Ruhe umziehen ohne weit laufen zu müssen und vermeiden Bußgelder durch die Polizei, da wir die Schilder immer ordnungsgemäß aufstellen. Gerne können Sie uns auch mit der Beantragung der Genehmigung beauftragen - auch kurzfristig. Wir kümmern uns dann um alles und Sie sind den ganzen Stress los.
Nachdem wir die Halteverbotszone eingerichtet haben, bekommen Sie von uns eine  E-Mail mit dem Aufstellprotokoll und der Rechnung. So haben Sie das Aufstellprotokoll jederzeit zur Hand und müssen erst nach erbrachter Leistung für das Halteverbot bezahlen.

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Genehmigung Einholen - so gehts:

  1. Zuständiges Polizeirevier für die Genehmigung
    ermitteln

  2. Unter der dort angegebenen Nummer das Polizeikommissariats anrufen oder eine E-Mail schreiben

  3. Folgende Fakten sollten in der E-Mail enthalten sein:
    Wofür ist das Halteverbot - z.B.: Umzug, Arbeitsstelle...
    • Adresse der Halteverbotszone
    • Datum und Uhrzeit des Geltungszeitraums
    • Länge der gewünschten Halteverbotszone
    • Verantwortliche Person vor Ort
    • Telefonnummer für Rückfragen
    Rechnungsadresse für Gebührenbescheid (30,20€)

  4. Die Polizei meldet sich in der Regel innerhalb der nächsten 5 Tage. Bei hoher Auslastung kann es aber auch bis zu 14 Tage dauern.
    Fragen Sie die Genehmigung daher rechtzeitig an!

  5. Den Gebührenbescheid bekommen Sie in den nächsten Monaten zugesandt.

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Steuern sparen mit Halteverboten

Die Kosten für Halteverbotszonen können für Private und berufliche Umzüge von der Steuer abgesetzt werden. Informieren Sie Ihren Steuerberater oder Steuerberaterin einfach über die entstandenen Kosten.
Falls Sie Ihre Steuererklärung selber machen, finden Sie unten weitere Informationen:

Private und berufliche Umzüge werden unterschiedlich behandelt. Private Umzugskosten werden in der Steuererklärung unter den haushaltsnahen Dienstleistungen angegeben. So können Sie 20% der Kosten bzw. bis zu 4000 Euro anrechnen lassen. Dafür empfiehlt es sich alle Posten mit Belegen und Rechnungen zu hinterlegen und aufzulisten, damit das Finanzamt alles sauber nachvollziehen kann

Berufliche Umzüge könne Sie über die sogenannte Umzugskostenpauschale oder durch Einzelbelege absetzten.
Wenn Sie die Umzugskostenpauschale wählen, müssen sie keine Belege beim Finanzamt einreichen. Sie müssen dann einfach in der Steuererklärung unter Werbungskosten angeben, dass Sie umzogen sind.
Alle Berechtigten können seit dem 1. Juni 2020 860 Euro absetzen, für jede weitere Person, die mit umzieht, egal ob Ehegatte, Lebenspartner, ledige Kinder, etc. erhöht sich die Summe um 573 Euro.
Wenn Ihre Kosten höher sind als die Pauschale, empfiehlt es sich alle Rechnungen, Quittungen und Belege zu sammeln. Rechnen Sie die Gesamtsumme aus und geben Sie diese in Ihre Steuererklärung an.

Folgende Kosten, die bei einem Umzug anfallen
können Sie von der Steuer absetzten:
1. Kosten für den Makler​

2. Doppelte Mietzahlungen
3. Renovierungskosten
4. Halteverbotsschlider
5. Mietwagen
6. Kosten der Wohnungssuche
7. Erste Fahrt zur neuen Wohnung
8. Kosten für ein Umzugsunternehmen

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